Pressemitteilung
Ersatzversorgung für TelDaFax-Kunden
Die TelDaFax Energy GmbH versorgte im Netzgebiet der Stromversorgung Seebruck eG Kunden mit Energie.
Am 14.06.2011 hatten die TelDaFax Energy GmbH, die TelDaFax Holding AG sowie die TelDaFax Service GmbH beim Amtsgericht Bonn unter den Az.: 89 IN 162 – 164/11 Anträge auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt.
Die TelDaFax Energy GmbH teilt nun auf ihrer Internetseite durch die Insolvenzverwaltung mit, dass sich aufgrund der finanziellen Lage und unter Abwägung aller Optionen die Geschäftsführung der TelDaFax mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters dazu entschieden hat, die Belieferung von Kunden mit Strom und Gas vorrübergehend auszusetzen.
Das führt aber selbstverständlich nicht dazu, dass die betreffenden Kunden nicht mehr mit Energie versorgt werden würden. Vielmehr hat die Stromversorgung Seebruck eG, also der Grundversorger vor Ort, für einen Zeitraum von maximal drei Monaten die sogenannte Ersatzversorgung der betroffenen Kunden übernommen, wobei diese bei Haushaltskunden preislich gleich ist mit dem allgemeinen Grundversorgungstarif.
Entscheidet sich ein Kunde in der Zeit der Ersatzversorgung für einen neuen Lieferanten, so kann die Ersatzversorgung vorzeitig beendet werden. Erfolgt innerhalb von drei Monaten ab Beginn der Ersatzversorgung keine Versorgung des Kunden durch einen neuen Lieferanten, bezieht der Kunde aber weiter Energie aus dem örtlichen Verteilernetz, so wird die Stromversorgung Seebruck eG nach Ablauf der Frist von 3 Monaten automatisch und bis auf Weiteres den Kunden im Rahmen der Grundversorgung mit Energie beliefern.
Der Umstand, dass sich die betreffenden Kunden nun in der Ersatzversorgung befinden, führt nicht dazu, dass automatisch das Vertragsverhältnis der betroffenen Kunden zur TelDaFax Energy GmbH enden würde. Auf Rückfragen der Stromversorgung Seebruck eG bei einer auf Energierecht spezialisierten Kanzlei wurde von dort mitgeteilt, dass betroffene Kunden dadurch, dass die TelDaFax Energy GmbH ihrerseits die Versorgung seit dem 18.06.2011 einseitig eingestellt hat und damit die Lieferung von Energie an ihre Kunden verweigert, diese ein Sonderkündigungsrecht besitzen, aufgrund dessen jetzt die fristlose Kündigung gegenüber der TelDaFax Energy GmbH wegen Leistungsverweigerung ohne Abmahnung ausgesprochen werden kann, um dann aus der Ersatzversorgung heraus zu einem neuen Lieferanten zu wechseln, der zukünftig die sichere Versorgung gewährleistet.
Selbstverständlich informiert die Stromversorgung Seebruck eG gerne über ihre Preise und Ökostromprodukte unter der Tel.-Nr.: 08667-471 im Servicebüro während der üblichen Geschäftszeiten.
Stand 21.06.11