Netzanschluss

Netzanschlussportal

Sowohl im Bereich Photovoltaik als auch bei Wärmepumpen und Ladeeinrichtungen wird für die kommenden Jahre ein exponentielles Wachstum bei Anlagenzubau und installierter Leistung erwartet. Zur Beschleunigung der Durchführung der zu erwartenden Vielzahl von Anschlussbegehren wurde ab 1.1.2024 die Möglichkeit geschaffen, vorerst Netzanschlüsse für

  • Hausanschlüsse (§6 NAV), sowie
  • Wärmepumpen & Ladeeinrichtungen (§19 NAV)

mittels eines „Netzanschlussportales“ auch digital zu beauftragen.
Spätestens ab 1.1.2025 wird dies auch für

  • Erzeugungsanlagen (§8 EEG) und
  • bidirektionale Speicher & Ladepunkte (§14a EnWG

möglich sein.

Die nachfolgenden, bisherigen Möglichkeiten für Bauherren, Einspeiser und Wallboxbetreiber, eine Anlage per PDF anzumelden, bleiben parallel dazu bestehen und können nach wie vor genutzt werden.

Für Bauherren

Für Einspeiser

Sie möchten auf Ihrem Dach eine Photovoltaik-Anlage errichten? Nachfolgend finden Sie die Formulare und wichtigsten Informationen für Sie als zukünftigen Solarstrom-Erzeuger.

Vergütungs-Abschlagszahlungen

Wir als Verteilnetzbetreiber (VNB) zahlen monatlich einen Abschlagsbetrag für die gesetzlich garantierte Vergütung für den jeweiligen Vormonat an die Anlagenbetreiber. Die Höhe des Abschlagsbetrages variiert je nach im Vormonat erfolgter Sonneneinstrahlung (Berechnung nach sog. „Referenzmessverfahren“). Im Dezember erfolgt die Jahresablesung mit darauffolgender Jahresabrechnung der tatsächlichen Jahreseinspeisung.

Für Elektrofahrzeuge

  1. Sie möchten Ihr Elektrofahrzeug zu Hause laden? Finden Sie hier eine Checkliste für den Netzanschluss Ihrer Ladeeinrichtung.
  2. Sie möchten Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge installieren? Nachfolgend finden Sie das Formular für die Anmeldung.
    Ladeeinrichtungen mit einem Anschlusswert bis 11 kW sind anmeldepflichtig.
    Ladeeinrichtungen mit einem Anschlusswert > 11 kW sind genehmigungspflichtig.
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