Netznutzung

Netzentgelte

Das novellierte EnWG sieht in § 20 Abs. 1 vor, dass die neuen bzw. voraussichtlichen Netzentgelte für das Folgejahr bis zum 15. Oktober eines Jahres zu veröffentlichen sind. Die Stromversorgung Seebruck hat auf Basis derzeitiger Erkenntnisse die Erlösobergrenze für 2024 ermittelt und darauf aufbauend die voraussichtlichen Netzentgelte für das Jahr 2024 kalkuliert.

Aufgrund fehlender regulatorischer Festlegungen/Entscheidungen durch die Regulierungsbehörde sowie der Mitteilung von verbindlichen vorgelagerten Netzentgelten behalten wir uns eine Anpassung der Preise bis zum 31.12.2023 vor. Dies kann sowohl zu einer Erhöhung als auch einer Minderung der voraussichtlichen Entgelte führen.

Mehr-Mindermengenpreise

Bei Entnahmestellen ohne Leistungsmessung ergeben sich Mehr- bzw. Minderbezugsmengen aus der Differenz zwischen der vom Lieferanten gemäß Fahrplan nach Lastprofil eingespeisten und der tatsächlich bezogenen Energie. Gemäß § 13 StromNZV wird die Stromversorgung Seebruck eG dem Lieferanten elektrische Arbeit als ungewollte Mindermenge bereitstellen bzw. als ungewollte Mehrmenge abnehmen. Die Berechnung erfolgt nach dem beim BDEW immer aktuell veröffentlichten SLP-Monats-Marktpreis:

http://www.bdew.de/internet.nsf/id/DE_Mehr-Mindermengen-Abrechnung

Preisblatt Sonstiges

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