Vorläufige Netzentgelte:
Das novellierte EnWG sieht in § 20 Abs. 1 vor, dass die neuen bzw. voraussichtlichen Netzentgelte für das Folgejahr bis zum 15. Oktober eines Jahres zu veröffentlichen sind.
Die Stromversorgung Seebruck hat auf Basis derzeitiger Erkenntnisse die Erlösobergrenze für 2012 ermittelt und darauf aufbauend die voraussichtlichen Netzentgelte für das Jahr 2012 kalkuliert.
Aufgrund fehlender regulatorischer Festlegungen/Entscheidungen durch die Regulierungsbehörde sowie der Mitteilung von verbindlichen vorgelagerten Netzentgelten behalten wir uns eine Anpassung der Preise zum 31.12.2011 vor. Dies kann sowohl zu eine Erhöhung als auch eine Minderung der voraussichtlichen Entgelte führen.
Unsere aktuell gültigen Netzentgelte:
siehe nebenstehende Rubrik "Netzentgelte"